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Tarife
Spitexleistungen lassen sich unterteilen in:
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Ärztlich verordnete kassenpflichtige Leistungen (ambulante Pflege sowie ambulante Akut- und Übergangspflege nach KVG)
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Nicht-Kassenpflichtige Leistungen (z.B. Hauswirtschaft und Sozialbetreuung)
Kassenpflichtige Pflegeleistungen werden zu schweizweit einheitlich festgelegten Beiträgen verrechnet.
Tarif A Abklärung/Beratung: Fr. 76.90
Tarif B Untersuchung/Behandlung: Fr. 63.00
Tarif C Grundpflege: Fr. 52.60
Akut- und Übergangspflege:
Während maximal 14 Tagen nach einem Spitalaufenthalt kann ein Spitalarzt eine Verordnung ausstellen.
Spitexleistungen werden direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Diese verrechnet anschliessend Selbstbehalt und Franchise.
Patientenbeteiligung
Neben den Krankenversicherern tragen die Leistungsbezüger mittels einer Patientenbeteiligung (im Kanton Thurgau 10%, bis max. Fr. 15.35 pro Tag)
PatientInnen unter 18 Jahren sind davon befreit.
Für Pflegeleistungen, die über andere Sozialversicherungen wie Unfallversicherung, Invalidenversicherung oder Militärversicherung abgerechnet werden, wird keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt.
Ausnahme: KlientInnen, die über die Krankenversicherung unfallversichert sind (Nicht erwerbstätige Personen, Personen im AHV-Alter).
Hauswirtschaftliche Leistungen wie z.B. Bettwäschewechsel, Essen richten und wärmen oder andere nicht kassenpflichtige Leistungen während eines Pflegeeinsatzes / pro Stunde: CHF 52.60 und Soziale Leistungen werden über die Zusatzversicherung verrechnet. Die Tarife für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen sind nicht kostendeckend. Sie werden von der Gemeinde mit CHF 9.20 pro Stunde subventioniert. Kunden, die bei ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten allenfalls zurückfordern.
Zusatzversicherung: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Krankenversicherer, ob aufgrund einer Zusatzversicherung die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen ganz oder teilweise übernommen werden. Falls ja, behalten Sie nach erfolgter Einzahlung eine Kopie der Rechnung bei sich und reichen das Original bei Ihrem Krankenversicherer zur Rückvergütung ein.
Ergänzungsleistungen (EL): Für Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, übernimmt die AHV resp. IV einen Teil der ungedeckten SPITEX-Kosten. Für pflegerische Leistungen sind dies Selbstbehalt, Franchise und Patientenbeteiligung. Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt die AHV resp. IV in der Regel den gesamten Betrag. Nähere Informationen bei der AHV-Zweigstelle. Hilflosenentschädigung: Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos sind. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Absitzen, Essen, Körperpflege etc., Hilfe benötigt. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen entrichtet. Nähere Informationen bei der AHV-Zweigstelle.
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